COC Consulting AG · Semper fidelis
COC Consulting AG ist gezielt spezialisiert auf das Konkurs- und Sanierungsgesetz, die Nachlassstundung (Unternehmen & Privat) und die Überschuldungsanzeige — den gesetzlich gebotenen Weg zum Schutz der Organe. Ergänzend: Treuhand, Buchhaltung, Steuern, Rechts- und Unternehmensberatung sowie Gründungen und Domizile in Schwyz, Zug und Appenzell.
TAC · Trial Analysis Consulting
TAC ist die Trial-Analysis-Einheit der COC Consulting AG. Wir sind spezialisiert auf Trial Analysis — und zählen auf diesem Gebiet zu den Besten in der Schweiz. Medial hervorragend vernetzt, beraten wir Anwälte, Behörden und Grosskonzerne. Mit Analyse, Narrative und Reichweite setzen wir Macht so ein, dass Gegner unter Druck geraten — und wir für unsere Mandanten gewinnen.
Analyse. Narrative. Netzwerk. Sieg.
Trial Analysis ist die systematische Analyse von Verfahren, Parteien, Beweislage, öffentlicher Wahrnehmung und Entscheidungsdynamik — bevor und während eines Prozesses oder einer öffentlichen Auseinandersetzung.
Während klassische Beratung oft bei der reinen Rechtsfrage endet, denkt TAC in Gesamtbildern: Wie wirkt der Fall auf Richter, Behörden, Medien, Märkte und Gegenparteien? Welche Narrative gewinnen? Wo bricht die Gegenseite unter Druck?
Wir kombinieren juristisch-strategische Analyse mit medialer Intelligenz und operativer Härte. Ergebnis: eine handlungsfähige Trial-Strategie — keine Präsentation.
Wer nur Akten liest, verliert oft den Raum um das Verfahren. Wer Trial Analysis beherrscht, steuert den Raum — und damit das Ergebnis.
Frühe Analyse von Interessen, Schwächen, Öffentlichkeitsrisiko und Verhandlungsmacht.
Belastbare Narrative, die rechtlich halten und medial anschlussfähig sind.
Sichtbarkeit dort, wo sie Druck erzeugt und Ihre Position stärkt.
Wir scheuen keinen Gegner. Angreifbarkeit der Gegenpartei systematisch nutzen — legal und hart.
Klare Optionen für Boards, General Counsel und Prozessanwälte.
Eine Linie, eine Botschaft, ein Ziel. Maximale Durchsetzungskraft.
Trial-Maps, Narrative-Architektur, Medienlage, Gegneranalyse.
Komplexe Verfahren und Multi-Stakeholder-Konflikte — klar und hart.
Bet-the-company-Verfahren, Reputationsrisiken, Sanierungs- und Konkursszenarien.
01
Akten, Parteien, Fristen, Öffentlichkeit, Interessen.
02
Entscheidungswege, Schwachstellen, mediale Trigger.
03
Siegreiche Storyline und prozessuale Macht.
04
Echtzeit-Begleitung. Ziel ist der Sieg.
Überschuldungsanzeige · Nachlassstundung · Konkurs
Bei begründeter Besorgnis einer Überschuldung ist die Überschuldungsanzeige an das Gericht und/oder die geordnete Nachlassstundung nicht optional, sondern der vom schweizerischen Recht vorgezeichnete und in der Praxis einzig richtige Weg. Wer zögert, riskiert zivil- und strafrechtliche Konsequenzen für die Organe.
Nach Art. 725 ff. OR (insbesondere Art. 725b OR) obliegt dem Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft die Pflicht, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu überwachen. Besteht begründete Besorgnis einer Überschuldung, ist unverzüglich eine Zwischenbilanz zu erstellen und — bei bestätigter Überschuldung — das Gericht zu benachrichtigen (Überschuldungsanzeige), sofern keine gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen greifen (z. B. ausreichende Nachrangigkeit von Gläubigerforderungen).
Die Überschuldungsanzeige leitet das formelle Verfahren ein und schafft Transparenz gegenüber Gericht und Gläubigern. Parallel oder alternativ kann die Nachlassstundung (SchKG) der richtige Weg sein: Zeit, Rechtsschutz und Chance auf Sanierung, Weiterführung oder Neuaufbau (auch mittels Auffanggesellschaft).
Für die Organe ist entscheidend: Das Unterlassen der Anzeige trotz Überschuldung kann unter Umständen zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Risiken nach sich ziehen (u. a. Gläubigerschädigung, ungetreue Geschäftsbesorgung — je nach Sachverhalt). Die rechtzeitige, korrekte Überschuldungsanzeige und die professionell geführte Nachlassstundung sind der einzig richtige, gesetzeskonforme Weg, die Pflichten zu erfüllen und sich unter Umständen vor Strafverfolgung und persönlicher Haftung zu schützen.
Jeder Fall ist individuell. Zahlen, Fristen, Betreibungen, Konkursandrohungen und der Stand der Buchhaltung entscheiden den nächsten Schritt. COC steuert diesen Pfad mit Härte und Präzision.
Kurz: Die Überschuldungsanzeige und die Nachlassstundung sind nicht «letzte Auswege», sondern der rechtlich gebotene, ordentliche Pfad. Wir führen ihn — zielstrebig, loyal und ohne Scheu vor Gegnern.
Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren Fall beraten wir Sie persönlich.
Kerngebiet
Die Nachlassstundung ist unser Kerngebiet. Sie schafft Zeit, Rechtsschutz und Ordnung — und eröffnet die Chance auf Weiter-Existenz oder geordneten Neuaufbau, auch über eine Auffanggesellschaft, damit Betrieb und Personal weitergeführt werden können.
Im reinen Konkurs endet oft abrupt, was noch werthaltig ist. Die Nachlassstundung eröffnet einen anderen Pfad: geordnete Sanierung, Verhandlung mit Gläubigern und — wo sinnvoll — Fortführung über eine Auffanggesellschaft.
Die Kombination aus rechtzeitiger Überschuldungsanzeige und professionell geführter Nachlassstundung ist der gesetzeskonforme Weg, Organpflichten zu erfüllen und unter Umständen Haftung und Strafverfolgung abzuwenden.
Unternehmensgründung
Wir gründen Aktiengesellschaften und GmbHs zügig und professionell. Dank erstklassiger Bankkontakte organisieren wir das Kapitaleinzahlungskonto zuverlässig — oft der entscheidende Engpass jeder Gründung.
Haltung
Wir gelten als äusserst zielstrebig und durchsetzungsstark. Wir scheuen keinen Gegner, lassen uns nicht einschüchtern und kämpfen um das beste Ergebnis für unsere Mandanten. Absolute Treue ist bei uns keine Phrase — sie ist selbstverständlich.
Expertise
Vollständiges Leistungsspektrum — mit Fokus auf die härtesten Lagen.
| Bereich | Leistung | Kurzbeschreibung |
|---|---|---|
| Konkurs & Sanierung | Überschuldungsanzeige | Art. 725b OR — Gericht benachrichtigen, Organe schützen |
| Konkurs & Sanierung | Nachlassstundung | Unternehmen & Privat; Auffanggesellschaft; Personal erhalten |
| Konkurs & Sanierung | Konkurs & Sanierungsgesetz | Verfahren führen, Interessen durchsetzen |
| Konkurs & Sanierung | Liquidation | Ausseramtlich und formell, konsequent |
| Recht | Rechtsberatung | Verträge, Wirtschaftsrecht, Vertretung |
| Recht | Mediation | Aussergerichtlich, diskret, ergebnisorientiert |
| Treuhand | Treuhand | Mandate, Compliance, Gesellschaftsverwaltung |
| Treuhand | Buchhaltung | FiBu, Lohn, Abschlüsse, MWST, Aufarbeitung |
| Treuhand | Steuern | Planung, Deklaration, Behörden |
| Beratung | Unternehmensberatung | Strategie, Governance, Nachfolge, Krise |
| Beratung | Finanzberatung | Accounting, Controlling, Restrukturierung |
| Gründung & Domizil | Gründung AG / GmbH | Zeitnah inkl. Kapitaleinzahlungskonto |
| Gründung & Domizil | Domizil | Schwyz, Zug, Appenzell |
| TAC | Trial Analysis | Analyse, Narrative, Medienmacht, Sieg |
Arbeitsweise
COC Consulting AG steht für absolute Loyalität gegenüber dem Mandat und für eine Haltung, die Gegner nicht fürchtet. Wir sind zielstrebig, durchsetzungsstark und — wo nötig — aggressiv im besten professionellen Sinne: klar, hart, ergebnisorientiert.
01
Fakten, Fristen, Betreibungen, Buchhaltungsstand und Gegenparteien.
02
Überschuldung, Nachlass, Konkurs, TAC, Gründung oder Domizil.
03
Verhandeln, dokumentieren, eskalieren — mit der Härte des Falls.
04
Treuhand, Steuern, Buchhaltung und Governance für Haltbarkeit.
Standorte & Domizil
Domizile in drei Kantonen — plus Mandatsbetreuung im Grossraum Zürich.
Hauptsitz · Schwyz
Talstrasse 1
CH-8852 Altendorf SZ
Nähe Autobahnabfahrt Pfäffikon SZ
Standort · Zug
Bahnhofstrasse 3
CH-6300 Zug ZG
Zentrale Lage im Kanton Zug
Standort · Appenzell AR
Kasernenstrasse 30
CH-9100 Herisau AR
Ostschweiz · Domizil Appenzell
Standort · Zürich
Neue Winterthurerstrasse 36
CH-8304 Wallisellen ZH
Grossraum Zürich
UID CHE-376.302.162 · Gegründet 2020 · T +41 55 442 14 01 · info@coc-consult.ch · Mo–Fr 07:45–19:00
Insights
Überschuldung
Art. 725b OR verlangt bei bestätigter Überschuldung die Benachrichtigung des Gerichts.
Nachlassstundung
Raum für Weiterführung oder Neuaufbau — inklusive Erhalt von Arbeitsplätzen.
Konkursrecht
Verfahren sind Interessenkämpfe unter Zeitdruck.
Gründung
Bankkontakte entscheiden über Tempo und Liberierung.
Über uns
Die COC Consulting AG ist 2020 in Altendorf (SZ) entstanden und berät von dort aus nationale und internationale Klienten. Hauptsitz: Talstrasse 1, 8852 Altendorf — nahe der Autobahnabfahrt Pfäffikon SZ.
Mit Standorten in Altendorf, Zug, Herisau und Wallisellen sind wir nah am Markt. Domizile bieten wir in den Kantonen Schwyz, Zug und Appenzell.
Unser Ruf: extrem fokussiert auf Konkurs, Sanierung, Nachlassstundung und Überschuldungsanzeige — und eine Kultur, die Treue und Kampfgeist als Normalzustand versteht. Ergänzt um TAC · Trial Analysis Consulting.
Karriere
Präzision mit Kampfgeist — Treue als Pflicht, nicht als Option.
Vollzeit · Altendorf / Zug
Konkurs-, Sanierungs- und Wirtschaftsrecht.
Vollzeit · Altendorf
Buchhaltung, Steuern, Treuhandmandate.
Praktikum · Altendorf
Verfahren, Gründungen, interdisziplinäre Mandate.
Bewerbungen: vontobel@coc-consult.ch
Formular 1
Geben Sie die Eckdaten an. Wir priorisieren dringende Fälle.
Formular 2
Professionelle Erfassung für zeitnahe Gründung inkl. Kapitaleinzahlungskonto.
Kontakt
Erstanalyse, Gründung oder allgemeine Anfrage.
| Kanal | Angabe |
|---|---|
| Telefon | +41 55 442 14 01 |
| info@coc-consult.ch | |
| Karriere | vontobel@coc-consult.ch |
| Öffnungszeiten | Mo–Fr 07:45–19:00 |
| Website | www.coc-consult.ch |
| UID | CHE-376.302.162 |
Live-Website: Spracheingang DE · EN · IT · FR · RU · SQ
Rechtliches
Mit dieser Datenschutzerklärung informiert COC Consulting AG (Talstrasse 1, 8852 Altendorf, Schweiz), wie wir Personendaten erheben und bearbeiten.
Kontakt Datenschutz: info@coc-consult.ch · COC Consulting AG, Talstrasse 1, CH-8852 Altendorf SZ.
Wir bearbeiten Personendaten im Rahmen der Mandatsanbahnung und -führung, der Website-Nutzung und der Kommunikation nach schweizerischem Datenschutzrecht (DSG) und — soweit anwendbar — der DSGVO.
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